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Kfz Kaskoschaden

Haben Sie selbst einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht, liegt ein Vollkaskoschaden vor.

Ein Vollkaskoschaden liegt auch dann vor, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wurde und der Verursacher ist nicht bekannt, wie beispielsweise infolge von Unfallflucht oder durch mutwillige Beschädigung.

Selbstverständlich müssten Sie für derartige Fälle einen Vollkasko Versicherungsvertrag abgeschlossen haben.
Haben Sie einen Schaden durch Hagel, Wild, Feuer, Einbruch oder Diebstahl, Wasser oder Glasbruch erfahren, liegt ein Teilkaskoschaden vor, wenn Sie einen Teilkasko Versicherungsschutz mit Ihrer Versicherung vereinbart haben.
Diese Schäden werden als Kaskoschäden bezeichnet und es gilt in diesen Fällen das Vertragsrecht (und nicht das Schadenersatzrecht).
Es gilt dann das, was Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft im Versicherungsvertrag vereinbart haben – und diese Verträge können sich bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften und auch von Vertrag zu Vertrag sehr unterscheiden.
Sachverständigen Kosten gehören in der Regel nicht zu den Leistungen des Kaskoversicherers und grundsätzlich gilt, dass sich ein Kaskoschaden hinsichtlich seiner Abwicklung sehr vom Haftpflichtschaden unterscheidet.

Selbstverständlich können wir Ihnen ein Kaskogutachten oder Kaskoschaden Gutachten erstellen. Haben Sie Fragen, lassen Sie sich von uns oder ggf. von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten.

Diese Schäden gelten als Teilkaskoschaden:

Glasschäden am Fahrzeug gehören zu der häufigsten Ursache eines Teilkaskoschadens.

Im Jahr 2021 alleine gab es etwa

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Glasschäden an Fahrzeugen