Schadengutachten und Unfallgutachten
Das Schadengutachten stellt die Grundlage der Schadenregulierung dar und beinhaltet Angaben zur Reparaturwürdigkeit Ihres Fahrzeugs oder ob möglicherweise ein Totalschaden eingetreten ist. Das Gutachten dient ebenso der Beweissicherung. Ein Kfz Sachverständiger legt im Rahmen einer Begutachtung eines verunfallten oder beschädigten Fahrzeuges den Schadenumfang und eine Reihe anderer Werte fest, welche für die Vollständigkeit eines Schadengutachtens unumgänglich sind.
Dementsprechend sind dem Schadengutachten unter anderem nicht nur Angaben zu den Reparaturkosten zu entnehmen, sondern möglicherweise auch der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, der Restwert des beschädigten Fahrzeugs oder auch die Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren Fahrzeuges im Falle eines Totalschadens.
Im Reparaturfall legt ein Kfz Sachverständiger natürlich auch die Dauer einer Reparatur oder auch die Höhe der merkantilen Wertminderung des reparierten Fahrzeuges fest. Auch die Wertminderung eines „Unfallwagens“ ist Teil des Gesamt-Haftpflichtschadens und sollte Ihnen als Geschädigten nicht vorenthalten werden.
Sie sehen also, ein Schadengutachten oder auch Unfallgutachten legt einer Reihe für die Schadenregulierung unabdingbare Werte fest. Ohne diese Zahlen ist es möglich, dass Ihnen ein entstandener Schaden nicht vollumfänglich erstattet werden kann.
Daher verlassen Sie sich auf uns und die Erfahrung unserer Kfz Schadengutachter.
Unsere Sachverständigen erstellen für Sie:
Lassen Sie sich von unseren Experten zurückrufen:
Was beinhaltet ein Schadengutachten?
- Technische Daten ihres Fahrzeuges (Kilometerstand, Baujahr etc.)
- Vorhande Sonderausstattung.
- Schäden am Fahrzeug, welche durch den Unfall entstanden sind.
- Fotos der Schäden als Dokumentation.
- Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten.
- Voraussichtliche Dauer der Reparatur.
- Dokumentation zu Vorschäden.
- Aussage zum Wiederbeschaffungswert.
- Ermittlung des Fahrzeugrestwertes.
- Aussage zur Wirtschaftlichkeit der Reparaturarbeiten.
Wann wird ein Schadengutachten erstellt?
Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall geschädigt (Haftpflichtschaden), sollten Sie ein Schadengutachten bei einem Kfz-Sachverständigen in Auftrag geben.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall wird das Schadengutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ist die Schuldfrage noch offen, sollten Sie mit eventueller Kostenbeteiligung rechnen.
Wir erstellen das Gutachten bequem bei Ihnen vor Ort, oder auch gerne in einer unseren Filialen!
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ganz bequem eine Nachricht.