Oldtimer Gutachten / Youngtimergutachten
Fahrzeugbewertungen für Youngtimer oder Oldtimer werden aus unterschiedlichen Gründen erforderlich.
Vielleicht benötigen Sie die Fahrzeugbewertung für Ihre Buchhaltung, für den Verkauf, den Einkauf oder als Grundlage für eine Kaufpreisverhandlung oder für eine Rechtsstreitigkeit.
Regelmäßig werden Youngtimergutachten und Oldtimer Gutachten für die Einstufung bei Versicherungsgesellschaften herangezogen und natürlich im Schadensfall im Zuge einer Schadenregulierung.
Deshalb empfehlen wir Ihnen auch dringend, Ihren Youngtimer oder Oldtimer bewerten zu lassen.
Die Kosten für ein Bewertungsgutachten halten sich in Grenzen und Sie ersparen sich vielleicht herbe Verluste und größten Ärger.
Stellen Sie sich nur einmal vor, Ihr Fahrzeug wird entwendet und nicht wieder aufgefunden oder es brennt total ab.
Sie werden den vielleicht sehr guten Zustand Ihres Fahrzeugs dann mitunter nicht mehr belegen können.
Unsere Sachverständigen bewerten Ihren Oldtimer und Youngtimer nach anerkannten Bewertungsstandards.
Lassen Sie sich gern von uns beraten.
Unsere Sachverständigen Dienstleistungen für Sie:
In maximal 90Min vor Ort
Mit Terminwunsch
In Hamburg und Umgebung
Mehr als 20 Jahre Erfahrung
Welche Voraussetzungen müssen für ein H-Kennzeichen erfüllt sein?
Nach § 2 Nr. 22 der Zulassungsverordnung für Fahrzeuge handelt es sich um einen Oldtimer, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vor min. 30 Jahren zugelassen.
- Fahrzeug weist weitestgehend den Originalzustand auf.
- Fahrzeug befindet sich in einem guten Zustand.
- Trägt zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes bei.
Haben Sie Fragen über die Zulassung mit H-Kennzeichen?
Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.